Verwendete Kamera(s): Revue 50slim
Der kleine Faulpelz hat es sich im Kölner Zoo so richtig gemütlich gemacht ![]()
Und das besondere am zweiten Foto ist, dass ich keinen Zoom verwendet habe. Es wurde mir klar gemacht, dass ich nicht erwünscht bin ![]()
Verwendete Kamera(s): Revue 50slim
Der kleine Faulpelz hat es sich im Kölner Zoo so richtig gemütlich gemacht ![]()
Und das besondere am zweiten Foto ist, dass ich keinen Zoom verwendet habe. Es wurde mir klar gemacht, dass ich nicht erwünscht bin ![]()
ZitatAlles anzeigenOriginal von hollywood4711
Hallo allerseits,
ich habe mal generelle Fragen zu Handbüchern.
Was ist zu beachten, wenn ich z.B. ein Handbuch für ein 3D-Programm ins Deutsche übersetzen möchte?
Hat jemand schon Erfahrungen dahingehend gesammelt oder kann mir jemand diesbezüglich spezielle Quellen nennen wo man sich ausführlich hierzu informieren kann?
Wie ist das mit dem Copyright?..u.s.w., u.s.w...
Zweite Frage. Wenn ich ein eigenes Handbuch erstelle wie sieht es da mit dem Copyright aus? z.B. würde ich hier nur eigene Illustrationen, Screenshots u.s.w. verwenden.
lg hollywood4711
Wenn du selber ein Handbuch schreibst mit nur eigenen Sachen liegt das Copryright natürlich bei dir.
Und ja, du darfst Sachen einfach so übersetzen und die Übersetzung ist dann dein Werk:
Urheberrechtsgesetz sagt dazu in §3 "Bearbeitung" aus:
"Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt.
Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt"
,aber wenn du es weitergeben, publizieren oder anderswie veröffentlichen willst bedarf es der Einwilligung des Urhebers:
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
"1Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. 2Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers. "
Gruß
KaiK
Hi,
kann mir jemand sagen wo der Vorschlaghammer von Bryce sich versteckt?
Und noch was: Gibt es das Material/Textur durchsichtig?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Gruß
KaiK
Gehen die Dinger nicht eigentlich unter?
Sieht auf jeden Fall jut aus ![]()
Vor allem das Wasser gefällt mir.
Hi,
bin erst seit zwei Tagen mit Bryce dabei *g*
Bin überwältigt von diesem Forum und muss mir erstmal einen Überblick verschaffen.
Bearbeite auch gerade meine erste Arbeit, wenn auch nicht alles so läuft wie gewünscht, aber es heisst ja "Learning by doing" ![]()
Bin frohen Mutes, wobei ja Bryce schon ganz schön komplex ist.
Naja, bin auf Bryce durch Terragen gekommen und darauf weil ich gerne in der Natur bin. Aber das ist ja nonsense ![]()
Wer noch was wissen will, der muss schon fragen ![]()
Auf jeden Fall mal ein nettes "Hallo" in die Runde *wink*
Gruß
KaiK