Gestern abend hatten wir beim NRW-Treffen in Moers eine heiße Diskussion darum, was in der Fotografie und ihrer Verbreitung bzw. Veröffentlichung erlaubt ist und was nicht.
Da mir das keine Ruhe gelassen hat, hab ich mal etwas recherchiert.
Die Links dazu findet Ihr weiter unten.
Ich für meinen Teil bin durch die Diskussion und durch die Recherche wesentlich nachdenklicher und vorsichtiger als zuvor, gleichzeitig aber z.T. auch beruhigt, weil einige der gestern abend besprochenen Ansätze - z.B. darf ich ein Jugendstilhaus von der Straße her fotografieren - nicht ganz so krass sind wie sie erst erschienen.
Da ich aber nur Laie und keine Juristin bin, formuliere ich das hier nicht weiter aus, sondern überlasse Euch die Lektüre der Texte der Links selbst.
Meine eigenen Seiten mit fotografischen Darstellungen werde ich allerdings noch einmal genauer durchsehen und ggf. überarbeiten, damit mir niemand an den Karren fahren kann - auch die eigene Familie nicht !
Aktuelle Besprechung zum Fotorecht:
- Teil 1: Erstellung Personenaufnahmen
- Teil 2: Veröffentlichung Personenaufnahmen
Internetrechte - ein Artikel aus der Welt online
Fotorrechte - mit weiterführenden Links
Nochmal Gebäude - auf der Datenschutzseite gibt's bestimmt noch mehr interessante Antworten.
Eine PDF der Uni Lüneburg
Und dann habe ich noch ein Journalismus-Forumgefunden, das sich ja schon vonberufswegen mit Fotorechten rumschlagen muß !
Angesichts all dieser Fallen wäre es im Hinblick auf FB und ähnliche Seiten vielleicht tatsächlich sinnvoll, seine Fotos nur noch per Link von der eigenen Homepage aus online zu stellen. Wenn überhaupt.