Beiträge von Ziemann65

    Wenn du mit Daz arbeitest musst du darauf achten das du auf die Beta 4.11 updatest falls du dir eine RTX 20xx hohlst, mit der 4.10 funktioniert der Iray Render nämlich nicht.


    Für die Zukunft kann eine RTX 20xx Karte gegenüber einer GTX 10xx Karte durch die neuen Raytracing Einheiten interessant werden, diese fehlen der GTX Karte.

    Im Moment werden diese Einheiten nicht vom Iray render benutzt, aber vielleicht ändert sich das in Zukunft und dann könnte Iray Rendern richtig schnell werden.

    Natürlich wurde auch vorher eine Genehmigung eingeholt. Es reichte aber ein kleines Filmchen mit der jeweiligen Person... Jetzt gibt es ein amtlich klingendes Papier in 2 Kopien. Mit natürlich dem Recht auf die jederzeitigen Zurücknahme. Der MC hat einen Internet Beauftragten und eine Rechts Abteilung!


    Es ging um einen Sammler von Bieruntersetzern. Die Herren dachten, dass es den Film beleben würde, wenn sie dazu ein Bier trinken würden. Das war eine schlechte Idee. Selbst das verpixeln des Etiketes war nicht ausreichen genug, um Ärger zu vermeiden. Also die ganze Arbeit umsonst. Der Film wird nicht veröffentlicht.

    Hier bin ich nun wieder bei dir :)

    Das man in Kino und Fernsehfilmen keine Etiketten von Bierflaschen zeigen darf wegen Schleichwerbung kann ich ja noch nach vollziehen. Das man das aber auch in Dokus und ähnlichen nicht darf die Leute nur in ihrem täglichen Leben zeigen finde ich übertrieben.

    Man soll dann aber gegen ein übertriebenes Urheberrecht protestieren und nicht gegen die durchsetzung des Urheberrechts.

    Denn wenn man das Urheberrecht nicht durchsetzt, hat man zwar einerseits keinen Ärger beim einhalten von übertriebenen Sachen andererseits werden dann auch sehr berechtigte Sachen nicht mehr eingehalten.


    Das selbe bei der DSGVO. Natürlich ist es gut das die rechte des einzelnen an seinen Daten geschützt sind, aber ist es wirklich notwendig das jetzt jeder der zufällig durchs Bild lauft verpixelt werden muss wenn ich keine Genehmigung von ihm habe?

    Ich erinnere nur an die Schule oder Kindergarten die ein Klassenfoto gemacht haben das allen Eltern zugeschickt wurde. Leider waren auf dem Foto alle Gesichter der Kinder verpixelt weil die Schule keine Genehmigung der Eltern hatte diese zu zeigen :)

    Deswegen sollte man aber nicht gegen die DSGVO an sich oder deren Durchsetzung sei, sondern man sollte dafür sorgen das sie entsprechen angepasst wird. Und da nicht aller der selben Meinung sind was angepasst gehört und was nicht ist das eine schwierige Aufgabe.

    Falls es noch nicht gesagt wurde:

    Wenn du mit IRAY Renderst ist der ja nur schnell wenn er die GPU benutzen kann. Dazu werden alle Texturen aus dem Bild in den Speicher der Grafikkarte übertragen.

    Falls du nun eine Grafikkarte mit 4GB speicher hast und die Texturen brauchen 1 Byte mehr als 4GB dann wird nichts mehr mit der GPU gerechnet sondern alles mit der Cpu was wesentlich länger dauert.

    Also falls mal der Kauf einer neuen Karte ansteht darauf achten das diese nicht zu wenig Speicher hat.

    Parallellaufende Programme belegen auch Speicherplatz auf der Grafikkarte also diese vor dem Rendern schließen.

    Auch wird der Speicher der Karte mit der Zeit zugemölt, also vor dem Render einer großen Szene erst mal den Speicher lerren dazu entweder alle Programe schließen (auch daz, vorher bitte die Szene speichern) oder den Rechner neustarten.

    ....

    Das solche Gesetze extreme Auswirkungen haben werden, sieht man auch am Netz DG , dieses Gesetz mit einer wunderbar vagen Begrifflichkeit, die dierekt aus der DDR oder anderen totalitären Systemen stammen könnte, wie dem Dritten Reich erlaubt praktisch jede Löschung ganz nach politischen vorlieben. (was ist Hass? Eine intensive Abneigung. Und gegen wen? Bayernfans? dass kann alles sein! )

    Bei diesem Gesetz war es genau gleich, Beleidigung, Rufmord und Volksverhetzung sowie Aufrufe zur Gewalt, das war auch schon vorher strafbar, für die Opfer von so etwas hat sich also nix verbessert aber nun wird in riesigem Stil zensiert, schlimmer als in China, (Hups, vielleicht isses in China doch so schlimm wie in Deutschland und wir sind nur auf Platz 3 Weltweit... )... sollen wir da stolz drauf sein?

    (ach ja, diese Verlinkung wird man auch bald nicht mehr posten dürfen, nach der Reform soll man in Zukunft dafür zahlen, wenn man etwas verlinkt...)


    http://www.spiegel.de/netzwelt…ster-wurden-a-690278.html

    Ich greife deinen Link mal auf.

    Der Bericht ist von 2010, also schon 9 Jahre alt. Google veröffentlicht aber jedes halbe Jahr einen Bericht

    https://transparencyreport.goo…ernment-removals/overview

    Leider habe ich dort keinen direkten Ländervergleich gefunden, man muss jedes Land Einzel aufrufen.

    Vorweg: (Fairerweise muss man hinzufügen das in einem Ersuchen auch z.B. das Löschen von mehreren Inhalten gefordert werden kann, soweit ich das nach sehen konnte sind das dann aber z.B. 300 Filme Jugendgefährdung. Also 1 Grund - Viele Inhalte. Ob ein Ersuchen auch mehrere Gründe beinhalten kann weiß ich nicht)


    Dem nach hatte Deutschland im ersten Halbjahr 2018, 270 Ersuche auf Löschung gestellt (904 Inhalte)

    Davon 57% wegen Verleugnung und 23% wegen Datenschutz und Sicherheit.


    USA (gleicher Zeitraum) 1002 Ersuchen (30035 Inhalte). 66% Verleugnung, 15% Betrug


    China 206 Ersuchen (3873 Inhalte). 66% Gewalt, 21% Nationale Sicherheit


    Türkei 1196 Ersuchen (7576 Inhalte). 45% Verleugnung , 22% Nationale Sicherheit


    England 219 Ersuchen (902 Inhalte). 49% Nationale Sicherheit, 42% Datenschutz und Sicherheit


    Und jetzt meine beiden Lieblinge :)


    Russland 19192 Ersuchen (182462 Inhalte). 57% gesetzliche Beschränkungen, 18% Urheberrecht


    Bahrain, Nur 1 Ersuchen in den letzten 9 Jahren insgesamt (1 Inhalt). 100% Datenschutz und Sicherheit.


    Demnach ist Deutschland heute Nicht mehr die Nummer 2 oder 3.

    Bahrain ist ein Paradies, nach dieser Liste gibt es dort praktisch keine Zensur. Die ganzen Berichte in Rahmen der aktuellen Austragung der Formel 1, das dort Menschenrechte und Meinungsfreiheit extrem eingeschränkt sind müssen wohl Fakenews gewesen sein.

    Und die USA ein Land wo man so gut wie alles sagen kann wenn man sich auf die Meinungsfreiheit beruft, ist nach dieser Liste aber alles andere als ein Land mit Meinungsfreiheit.


    Naja, vielleicht kann man aus so ein paar Zahlen doch nicht direkt darauf schließen ob es in einem Land Zensur gibt oder nicht.

    Berechtigte Einwände.

    Die Filter werden sichtlich nicht direkt in der Lage sein 100% richtig zu entscheiden und es wird zu ungerechtfertigten Sperrungen kommen.


    Daher steht in der Richtlinie auch das die Filter nicht zu sollen ungerechtfertigten Sperrungen führen dürfen und das im falle eines Streits ob etwas gesperrt werden darf oder nicht der Dienstanbieter zu einer unverzüglichen Klärung verpflichtet ist. Und im Streitfalle entscheidet dann kein Filter mehr sonder ein Mensch.

    Es ist also anzunehmen das die Filter schnell weiter entwickelt werden um Streitfälle zu vermeiden.


    Was diese Forum hier betrifft und das hochladen eines Bildes von einem anderen User in das eigene Profil.

    Nun so wie ich die Richtlinie lese wird das Forum von der Richtlinie nicht betroffen sein und alles bleibt beim alten.

    Aber gehen wir davon aus es wäre betroffen, dann würde besagtes Bild nur dann gesperrt wenn der Urheber des Bild dem Forum vorher gesagt hat das Er der Rechteinhaber ist und das er möchte daß das Bild gesperrt wird. Tut er das nicht wird das Bild auch nicht vom Filter abgefangen weil es dann nämlich gar nicht in der Untersuchungsliste des Filters ist. So gesehen liegt da immer noch viel Entscheidungsfreiheit beim Urheber.

    Es ist also nicht so das die Filter ab Tag x jedes hochgeladene Werk mit allen möglichen Urheberrechten vergleichen, sie Vergleichen nur mit Urheberrechten die der Plattform vom Inhaber der Rechte gemeldet wurden.


    Das alles stellt nur meine persönliche Meinung dar, es gibt auch Leute die den Text der Richtlinie anders interpretieren.



    ....

    Mittlerweile ist das Rechtsbewusstsein so kurios im deutschen Netz , das wenn jemand Links zu gekauten Modellen postet, gefeiert wirst und solltes du selber als Developer schöpferisch durch eigene Hände ehrlich Arbeit tätig sein und das nicht umsonst, dir schon mal mit den Zeigefinger gedroht wird , da man davon ausgehen möchte das du dafür kein Gewerbe angemeldet hast.

    Hier muss ich gestehen das ich in der Zwickmühle bin.

    Einerseits schaue ich mir durch aus die neusten Kinofilme oder Serien auf den einschlägigen Seiten an ohne etwas dafür zu bezahlen.

    Nicht etwa weil das abonnieren von Netflix, amazon usw in der Summe zu teuer würde, ich könnte ja einfach warten bis es in Free TV läuft.

    Ich mache es weil es so verdammt einfach und bequem ist. Auch wenn ich dabei ein schlechtes gewissen habe mache ich es trotzdem.

    Sollte die Richtlinie nun dazu führen das besagte Einschlägige Seiten den Dienst einstellen oder zumindest schwere erreichbar sind. Dann wäre ich sogar froh darüber.

    Ich wäre gezwungen meinen inneren Schweinehund zu überwinden, und andererseits würden Dienste wie Netflix und Co. vielleicht auch billiger wenn alle für die Filme und Serien die sie schauen auch bezahlen anstatt sie irgendwo umsonst zu schauen.

    Was mich mal interessieren würde ist wie sich das ganze auf Plattformen wie Keep2share, Uploaded, Openload usw. auswirkt. Ich habe das Gefühlt das diese Plattformen eigentlich nur zu dem Zweck erstellt würden um dort Filme und Software illegal weitergeben zu können. Die brauchen eigentlich keinen Uploadfilter um illegales zu finden sondern einen der den kleinen Teil findet was dort legal liegt.

    .....

    Auch brauch dann keine normaler User mehr Angst haben erwischt und haftbar gemacht zu werden , weil nun werden andere dafür Haftbar gemacht .

    Na ja, darüber steht eigentlich nichts in der Richtlinie.

    In der Richtlinie steht unter welchen Voraussetzungen der Dienstanbieter haftet, das der User der das Werk eingestellt hat damit aus der Haftung steht dort nicht. Es kann also sein das beide in der Haftung sind.


    Des Weiteren steht in der Richtlinie das die Dienstanbieter ihr möglichstes tun soll um von den Rechteinhabern Lizenzen zu bekommen. Leider steht dort nicht ob diese Lizenzen sich dann auch auf die User erstrecken. Es kann also sein das wenn ein User ein Urhebergeschützes Werk einstellt für das die Plattform eine Lizenz hat der User aber nicht, das dann die Plattform zwar nicht haftet der User aber schon da er selbst ja keine Lizenz hat. Es kann aber auch sein das keiner Haftet weil die Lizenz der Plattform sich auch auf den User erstreckt, das wird leider nirgends in der Richtlinie geregelt.


    ...


    Und das finde ich gerade das Unetische und Gefährliche daran, warum soll jemand der eine Plattform hat für meine Straftaten geradestehen, wenn es für Ottonormal und sogar für Uploadfilter fast unmöglich ist, das zu erkennen?

    Hier treffen wohl 2 Weltanschauungen aufeinander, die einen sagen warum soll die Plattform für etwas haften was ein User einstellt, die Plattform stellt ja selber keine Inhalte ein sonder stellt nur alles zu Verfügung damit andere es tun können.

    Die anderen sagen wenn erst die Plattform andern ermöglicht etwas verbotenes zu zeigen, dann kann sie nicht hergehen und sagen es kümmert uns nicht was da gezeigt wird. Ohne die Plattform gäbe es die Möglichkeit gar nicht das die User etwas verbotenes zeigen, also ist die Plattform auch in der Verantwortung.


    Ich könnte den Spieß auch umdrehen und sagen warum sollte Ottonormal haftbar sein wenn es für ihn fast unmöglich ist zu erkenn ob das was er einstellt geschützt ist oder nicht? Hier heißt es dann "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht"

    Andererseits schützt Unkenntnis allerdings die Plattform vor Strafe. Wenn der Uploadfilter ein geschütztes Werk nämlich nicht erkennt dann hat die Plattform ihr möglichstes getan und ist nicht mehr haftbar. Genau so wenn der Rechteinhaber der Plattform keine Informationen gibt mit denen die Plattform seine Werke erkennen kann, also wenn der Rechteinhaber nicht sagt "hallo Plattform, guck mal an diesem Bild hallte ich die Rechte". Dann weiß die Plattform nicht das es geschützt ist und haftet auch nicht mehr.



    Wenn jemand eine Disco hat dann ist es auch nicht er der dort eventuell Drogen verkauft und er ist es auch nicht der betrunken seinem Kumpel die Fresse einschlägt.

    Aber der Discobetreiber kann sich auch nicht hinstellen und nicht tun, er muss Maßmahnen ergreifen um so etwas zu unter binden, z.B. Securitymitarbeiter einstellen. Tut er es nicht verliert er irgendwann seine Lizenz.

    Oder der Eigentümer eines Wohnblocks, der muss auch Rauchmelder, Feuerschutztüren usw einbauen sonnst sieht es eher schlecht für ihn aus wen die Anlage abfackelt. Da kann es sich auch nicht hinstellen und sagen"ich habe mit dem Feuer nichts zu tun, das waren die Mieter. Ich habe ihnen lediglich die Möglichkeit gegeben hier zu wohnen"

    Und wenn neuen Brandschutzbestimmungen dazu kommen muss der Eigentümer sie auch umsetzen, er kann nicht sagen "aber ich habe doch schon Maßnahmen ergriffen das es kein Feuer gibt, das reicht mehr mache ich nicht"

    spacebones

    Ich glaube jetzt habe verstanden worum es dir geht.

    Bisher hat ein Hausbesitzer der mit bekommen hat das du sein Haus zeigst dir einfach gesagt das er das nicht möchte, und das wars.

    Nun befürchtest du das wenn du deinen Film irgendwo einstellst einer der Hausbesitzer sich denkt klasse da sieht man mein Haus, das habe ich nicht erlaubt, ich verklage die Plattform auf der man den Film sehen kann und kann so leicht ein wenig Geld einklagen.

    Damit das nicht passiert musstest du im Vorfeld alle Häuser verpixeln.


    Habe ich soweit richtig verstanden?


    Nun ja, das du als Betroffener etwas in der Luft steht und nicht weiß was auf dich zu kommt kann ich verstehen. Und für mich als nicht Betroffenen ist es natürlich ein leichtes das Ganz viel lockerer zu sehen.


    Ich glaube aber das deine Befürchtungen unbegründet sind.

    Zu einem glaube ich das die Sache mit den Häusern eher auf dem Persönlichkeitsrecht beruhen und nicht auf dem Urheberrecht und somit sich durch die Richtlinie nichts ändert.

    Wie gesagt ich glaube, wissen tue ich es nicht. Aber nehmen wir mal an es die Richtlinie kommt zur Anwendung.

    Damit nun ein Hausbesitzer die Plattform verklagen kann müsste er der Plattform ein Foto von seinem Haus geben damit diese es erkennen kann und ggf. ein Werk in dem das Haus zu sehen ist von der Plattform gesperrt wird. Und das muss der Hausbesitzer machen BEVOR dein Film dort hoch geladen wird.

    Ich glaube kaum das ein Hausbesitzer jeder einzelnen Plattform nun so ein Foto schick und hofft das sein Haus trotzdem irgendwo auftaucht um die Plattform dann zu verklagen.


    Aber selbst wenn es so ist da man nun alles verpixeln muss um ja nicht irgend ein Urheberrecht zu verletzen. Liegt das dann an der neuen Richtlinie oder liegt es an einem überzogenen Urheberrecht das es einem verbietet ein Bild zu zeigen nur weil irgendwo in der hintersten Ecke der Teil eines Markenzeichen zu sehen ist.



    Um meine Position mal klar zustellen ich halte die Richtlinie nicht für den heiligen Gral.

    Aber es kotzt mich an das ein Urheberrecht gefühlt im Internet nicht existent ist. Jeder benutzt Sachen die ein anderer erstellt hat für seine eigenen Zwecke und das schlimmste daran ist da es viel nicht aus böser Absicht machen sondern weil es einfach zur Normalität geworden ist. Den meisten kommt nicht mal in den Sinn das sie etwas tun was Verboten ist, und sind überrascht wenn man sie darauf aufmerksam macht.

    Die neue Richtlinie mag Fehler haben, zu schwammig Formuliert sein und wohl auch zu den ein oder anderen negativen Ergebnis betragen. Wobei ich der Überzeugung bin das nicht annährend so schlimm wird wie viele befürchten.

    Aber die Richtlinie bringt das Thema Urheberrecht ins Bewusstsein von Leuten die gar nicht wussten das es ein Urheberhecht gibt.

    Durch die Richtlinie bewegt sich was, für die einen in die richtig für die anderen in die falsche Richtung. Nun ja ich sag mal wie es vorher war hat mir nicht gefallen, nun bewegen wir uns immer hin, die Richtung muss man später vielleicht noch mal ändern aber immerhin wir bewegen uns.


    Nur mal so aus eigener Erfahrung wo meine Bilder überall gelandet sind ohne das ich es wusste.

    Platz Nummer 1. Ein Pfarrer hat mein Bild auf seiner Broschüre "Wort zum Sonntag" als Cover verwendet. Ja auch die Kirch klaut Bilder aus dem Internet.

    Platz 2. Eine Technik Firma hat mein Bild als Hintergrundgrafik für ihre Produkte für Zeitgesteuerte Geräte.

    Platz 3. Eine Musikguppe hat mein Bild als "cover" auf der Webseite für einen Song von denen.

    Platz 4. ein Matematiker hat es als "Cover" im Internet für seine Arbeit über Mechanik.

    Diverse andere Künstler haben es als Bestandteil in ihren eigenen Werken.

    Lediglich eine Gruppe von Onlinespielern hat mich gefragt ob sie ein Bild von mir als Hintergrund auf ihrer Webseite verwenden dürfen.

    ....Jetzt kann praktisch jeder Architekt bzw. Bauherr eines der gezeigten Bauwerke mit einer einstweiligen Verfügung rüber kommen. .....

    Was meinst du mit "jetzt"? Wenn in deinem Werk ein urheberrechtlich geschütztes Gebäude gezeigt wird (falls es so was gibt) dann konnte auch schon vor der Richtlinie jeder Architekt bzw. Bauherr mit einer einstweiligen Verfügung rüber kommen.



    Also ich stelle jetzt mal als direkt Betroffener fest: seit mehreren Jahren filme ich an einer Zeitraffer-Doku über Düsseldorfs Baustellen, wo auf alten Industriegeländen sukzessive teure Immobilienobjekte aus dem Boden schiessen. Nun kann ich wahrscheinlich das ganze Projekt in die Tonne kloppen, denn wieviel Bildanteil müsste wohl jetzt verpixelt werden, um nicht irgendeinen Abmahnanwalt auf den Plan zu rufen? Bisher hat es gereicht, die Firmenlogos auf Bauschildern und -fahrzeugen unkenntlich zu machen.

    Selbe Frage wie oben, warum musst du nun mehr verpixeln als vorher? Was vorher geschürzt war ist es auch danach, es wird doch nicht mehr durch die Richtlinie.

    Was den Abmahnanwalt angeht bist du durch die Richtlinie sogar im Vorteil, den vor der Richtlinie hätte er dich verklagt, nach der Richtlinie verklagter die Plattform und dich so das ihr euch den Schaden teilen könnt.


    Nun magst du anführen das der Anwalt vor der Richtlinie sich nicht die Arbeit gemacht hätte dich zu verklagen weil da nicht viel zu hohlen ist. Nach der Richtlinie macht er sich aber die Arbeit da er hofft bei der Plattform mehr Geld heraus hohlen zu können.

    Das ist wohl erst mal richtig, allerdings ist es nicht ganz so einfach die Plattform haftbar zu machen. Den nur weil auf der Plattform etwas gezeigt wird was geschützt ist, ist sie nicht automatisch haftbar.


    Beispiel:

    Nehmen wir an ich gehe durch die Straße und trage dabei ein großes Plakat was ich mir habe drucken lassen. Nehmen wir an dieses ist urheberechtlich geschützt und du hast es zufällig auf deinem Film auf genommen.

    Wenn du nun diesen Film auf Plattform xyz hochlädst und man nun dort mein Plakat sehen kann.

    Ist nun die Plattform direkt in der Haftung wegen der Urheberrechtsverletzung?

    Nein

    Denn um Haftbar zu sein muss sie noch einiges NICHT gemacht haben.

    1. Sie muss vor dem Zeigen des Films ihr möglichstes versucht haben die Rechte von mir zu erwerben. (ich und auch sonnst keiner hat im Moment eine Ahnung wie sie das machen soll. Gehen wir als einfach davon aus sie hat ihr möglichstes getan aber es war ihr nicht möglich die Rechte zu bekommen)

    2. Die Plattform muss sicherstellen das nichts gezeigt wird was geschützt ist, dazu müssen die Rechteinhaber der Plattform Material geben womit diese geschützte Werke erkennen kann. Das bedeutet wenn ICH der Plattform nicht sage das mein Plakat durch mein Urheberrecht geschützt ist dann muss die Plattform auch nichts unternehmen um zu verhindern das es gezeigt wird. (natürlich muss ich der Plattform dies mitteilen BEVOR du deinen Film hochlädst)

    3. Sagen wir ich habe der Plattform vorher Bescheid gesagt und diese hat dem entsprechend den Uploadfilter erstellt. Leider wurde mein Bild aber trotzdem gezeigt. Dann haftet sie immer noch nicht weil sie ja versucht hat mein geschütztes Werk herrauszufiltern, was sie aber leider nicht geschafft hat weil der Filter dazu nicht in der Lage war.

    4. nun gehe ich hin und sage der Plattform sie soll deinen Film löschen. erst wenn sie das nicht unverzüglich tut ist sie Haftbar.


    Das heißt der Abmahnanwalt wird nur bei Plattformen Erfolg haben die a. von der Richtlinie betroffen sind und b. die diese Richtlinien nicht einhalten. Auch bleibt zu klären ob man das überhaupt abmahnen kann.


    und @ vidi: siehe link von E.BRu

    Nach einer kleinen Recherche im Netz habe ich einige Sachen gefunden dem zufolge Streams von Video Spielen tatsächlich die Urheberrechte der Hersteller verletzen.

    Bei Tutorials zu Software sah die Sache nicht so klar aus, Mal wird behauptet sie verstoßen dagegen mal wird das Gegenteil gesagt, allerdings mit einer Tendenz dazu das Tutorials nicht gegen das Urheberrecht des Softwareherstellers verstoßen.


    Jup und das betrifft ganz klar auch Nutzer die Tutorials mit Software machen, es sind also auch viele Leute betroffen, die selbst der Meinung sind, sie wären es nicht...;(


    "Twitch und seine Nutzer verdienen Geld durch Sponsoring und Anzeigen in Videostreams, die meist Menschen zeigen, die Computerspiele live spielen. Da Twitch keine Rechte an den gezeigten Spielen besitzt, könnte die Plattform stark vom neuen Gesetz betroffen sein."


    (Auszug aus E.Brus Link)


    Da Twitch an den Videostreams verdient, was spricht dagegen sich mit den Spieleherstellern zu einigen und die Rechte zum zeigen von Streams zu erwerben?

    Da durch die Streams auch Werbung für die Spiele gemacht wird sollte eine Lizenz für das zeigen nicht allzu teuer sein. Das durch die Streams die Spiele beworben werden ist ja auch der Grund warum die Spielehersteller nicht dagegen vorgehen.

    Nachdem ich mich nun seit ein paar Tagen mit dem Thema beschäftige habe ich heute das erste Argument gegen die Richtlinie gehört das ich nachvollziehen kann.

    Zu sehen hier: https://www.youtube.com/watch?v=i-BLxJyOPzQ


    Dabei geht es um die News die auf Seiten wie Google und Co. angeboten werden. Bisher haben die Anbieter nichts dafür bezahlt das sie die News von Agenturen auf ihren Seiten zeigten und verlinkt haben.

    Die Seiten haben argumentiert das es eine Win -Win Situation ist da durch die Links Leute auf die Webseiten der Agenturen geführt werden.

    Die Agenturen dagegen argumentieren das dem nicht so ist, sondern das die Nutzer nur noch die Schlagseiten auf Google und Co. anschauen aber nicht die Links zu den Artikeln benutzen so das die Agenturen keinen nutzen davon haben.


    In Zukunft soll es so sein das die Plattformen die Agenturen bezahlen müssen wenn sie deren Schlagzeilen auf ihren Seiten zeigen.


    Die Befürchtung ist nun das die Plattformen dazu nicht bereit sind, was dazu führ das News von guten Agenturen die ihre Artikel recherchieren von diesen Seiten verschwinden.

    Dagegen aber fake-News auf den Seiten bleiben weil die Ersteller von Fake-news ja daran interessiert das ihre News auf diesen Seiten erscheinen und sie diese daher kostenlos den Plattformen anbieten werden.

    Was dann wiederum bedeuten könnte das Fake-news deutlich dominieren werden.


    Ob es wirklich so kommt bleibt abzuwarten, allerdings hallte ich dies für einen Punkt den man nicht einfach ignorieren sollte.

    Ich frage mich was Straßenkünstler machen oder Karikaturisten,wenn dieser Artikel durchkommt...

    Das selbe wie vorher. Die Richtlinie bezieht sich nämlich nur auf "Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten"

    Ein Straßenkünstler ist aber kein Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten.

    Der Karikaturist ist sowieso fein raus weil in der Richtlinie ausdrücklich steht das Karikaturen von der Richtlinie ausgenommen sind.


    .......

    Keine fremde Musik nutzen für eigene Art ,keine Videos,keine Sounds,keine Fotos und Arts von anderen ,kein Zitat ,kein Gedicht.Internetnutzung ist dann nur noch käuflich und unerschwinglich für die,die zwar viel Talent haben ,aber keinen Sponsor oder Geld.

    Ob man fremde Musik für seine eigenen Werke nutzen darf darüber streiten sich Moses Pelham und Kraftwerk ja schon 20 Jahre. Im Moment sieht es ja so aus das Pelham doch noch Recht bekommt. (Pelham hat, ohne zu fragen, 2 Sekunden aus einem Werk von Kraftwerk als Sampel benutzt, was denen nicht gefallen hat.)


    Zitate kann man auch weiterhin verwenden weil diese ebenfalls Ausdrücklich von der Richtlinie ausgenommen sind.


    Was Videos, Fotos und andere Arts angeht, die Richtlinie ändert doch nichts daran ob es Urheberrechtlich OK ist sie zu verwenden oder nicht. (mehr dazu in meiner Antwort zu deinem Zitat unten)

    Es kann für Leute interessant noch werden die zb bei Youtube satirische Videos verbreiten wollen ohne vorher den Original Politiker/Künstler/Promi um Erlaubnis zu fragen (ob tot oder nicht) (Öh,Michael Jackson,darf ich Thriller in meinen Videos zeigen...irgendwo von oben...Neeein,hihiii c`mon!!)

    Da sowohl Karikaturen als auch Parodien in der Richtlinie ausgenommen sind stehen die Chancen gut das Satire auch ausgenommen wird, auch wenn diese nicht ausdrücklich in der Richtlinie erwähnt wird.

    Auch frage ich mich was das mit der Richtlinie zu tun hat? Wenn die Werke der Leute vor der Richtlinie gegen das Urheberrecht verstießen dann tun sie das Auch danach, und wenn nicht dann tun sie es auch da nach nicht.


    Wenn sie dagegen verstießen und dann nicht mehr auf YouTube gezeigt werden hat die Richtlinie ja ihren Zweck erfüllt. Sie setzt geltendes Urheberrecht durch, Das mag nicht allen gefallen aber dann sollten sie über das Urheberrecht meckern und nicht über die Richtlinie.


    Sollten die Werke aber vom Urheberrecht OK sein und trotzdem nicht bei YouTube gezeigt werden weil sie vom Uploadfilter falsch beurteilt werden. Dann gebe ich dir Recht das ist misst für die Betroffenen. Die müssen dann z.B. eine Überprüfung von Hand beantragen, oder hoffen das die Filter besser werden, oder die Werke woanders zeigen. Je nachdem wie das in der Zukunft geregelt ist.

    .....

    Diese Dinge waren auch jetzt schon geschützt, aber da man jeden einzelnen nichtgewerblichen User verklagen musste, hat sich soetwas für Abmahnfirmen nicht rentiert und Firmen wie Disney oder softwarehersteller haben meist von solcher "Werbung" profitiert und sind deshalb nicht eingeschritten.

    Sollte aber die Reform umgesetzt werden, rentiert sich soetwas aber in Zukunft für Abmahnfirmen die dann einfach Boardbetreiber wie unseren Sascha auf Unterlassung verklagen könnten und ein Kunde von mir hat in einem solchen Fall bereits tausende von Euronen bezahlen müssen...

    Ich hoffe sehr, dass es nicht soweit kommen wird:skull3

    Ich weiß jetzt nicht wer Sascha ist und ob du dich auf dieses Forum hier beziehst.

    Aber wie der Link aus Betrag #78 zeigt bin ich nicht der einzige der den Text der Richtlinie so liest das Foren von der Richtlinie gar nicht betroffen sind und sich somit für die Foren in Zukunft gar nichts ändert.

    Hier noch mal der Link aus Post 78: https://community.woltlab.com/…errechtsreform-auf-foren/

    Und hier noch mal der Link zum Text der Richtlinie, falls mal jemand lesen will worüber wir hier eigentlich reden. : http://www.europarl.europa.eu/…M-271-271_DE.pdf?redirect


    Da es im Netz unzählige Einschätzung der Auswirkungen der Richtlinie gibt kann man sich nun entweder diejenige aussuchen die einem gefällt, oder man liest sich die Richtlinie durch und fällt ein eigenes Urteil.

    Das folgende spiegelt natürlich nur meine persönliche Einschätzung wieder.


    Du redest vom Straftatsbestand der Hehlerei, richtig? Haftbar ist auch da der Verursacher. Und das ist der Maler. Nicht der Galerist. Der kann natürlich auch in Haftung genommen werden zum Beispiel die Daten des Fälschers rauszurücken und das Bild unverzüglich zu entfernen. Oder bei einem Verkauf den Verkaufspreis zurückzuerstatten. Und wenn er vom Betrug gewusst hat ist er natürlich der Hehlerei beschuldigt.


    Aber auch da muss erst mal jemand Anklage erheben. Der Rechteinhaber oder ein Geschädigter muss tätig werden. Nicht andersrum, dass erst mal alle in Verdacht sind, und jeder sich eine Erlaubnis in Form eines Filters einholen muss um überhaupt ausstellen zu dürfen. Eines Filters der womöglich dein Geschäft ruinieren wird. Weil du einfach nicht sagen kanns wie zuverlässig, willkürlich und parteiisch das Ding überhaupt arbeiten wird.

    An Hehlerei hatte ich gar nicht gedacht. Ich meinte eigentlich nur das zeigen der Bilder in der Galerie ohne das ein Verkauf beabsichtigt ist, also eher so etwas wie eine Ausstellung ohne die Absicht daraus Gewinne zu erzielen.

    Mir ist das Beispiel nur eingefallen weil es in der Realität in etwa dem entspricht was auch hier in Forum geschieht. Leute Zeigen Bilder in einem Forum / Gebäude bei dem der Besitzer des Forums / Gebäudes nicht weiß wer die Rechte an den Bildern hat.

    Im Forum wird dann noch über die Bilder und wie / womit man sie herstellt diskutiert. Auf der Ausstellung wären das dann Gespräche unter den Besuchern.

    Fand ich eigentlich einen guten Vergleich zwischen der realen und der digitalen Welt.

    ......

    Vielleicht verstehst du jetzt meine Aufregung ein wenig besser :)

    Das mal als betroffener verunsichert ist kann ich nachvollziehen.


    Deine Einschätzung das Foren wie diese von der Richtlinie betroffen sind allerdings nicht.

    Du schreibst das die Richtlinie trotz der von mir aufgeführten Einschränkungen für jedes kleine Forum gelten.

    Da frage ich mich woher weißt du das? Hast du einen Anwalt gefragt oder bist du selbst einer? Oder ist das nur deine persönliche Auslegung?


    Ich persönlich würde die Richtlinie so auslegen das sie gerade NICHT für Foren wie dieses gilt.

    Auch eine kurze suche im Netz gab mir keine eindeutige Antwort in einigen Beiträgen wir gesagt das Private Foren NICHT betroffen sind in andern wird gesagt das sie es doch sind. Einig scheint man sich aber zu sein das z.B. Wikipedia NICHT von der Richtlinie betroffen ist.


    Für mich ist momentan nicht abschließend feststellbar ob diese Richtlinie nun für private Foren gilt oder nicht und wie sie sich ansonsten auswirkt.

    Das man da als Betroffener erstmals Panik schiebt weil man das schlimmste befürchte kann ich verstehen.


    Ich stelle für mich Persönlich aber mal folgende Prognose:

    Da das Teil im EU Parlament nun durch ist wird sich die Stimmung erst mal beruhigen.

    Wenn dann die Zeit kommt wo es ins Nationale Recht Umgesetzt werden soll (ist glaube ich in 2 Jahren) wird die Stimmung wieder hoch kochen.

    Nach der Umsetzung werde ich als privater Nutzer des Internets keinen Unterschied zu vorher bemerken können.


    Jetzt bin ich gespannt ob man mir diesen Post in 2 Jahren um die Ohren haut oder nicht :)


    Und die grösste Schweinerei ist wie gesagt die Umkehr der Beweislast. Schuldig bis durch einen Filter freigesprochen. Bisher musste man bei einem Copyrightverstoss dem Verstossenden auf die Griffel klopfen. Das ist Rechtsstaat. Jetzt haftet der Seitenbetreiber. Das ist als wenn du die Post in Haftung nimmst weil sie Drohbriefe transportiert.

    Da habe ich mal eine Frage, und verstehe das wirklich als Frage und nicht als Provokation.

    Wenn ein Galerist eine Ausstellung zum Thema xyz machen will und sich zu diesem Zweck Bilder zuschicken lässt von Leuten die er nicht kennt und die vielleicht auch noch anonym sind.

    Nun stellt er diese Bilder in seiner Galerie aus und bei einigen dieser Bilder stellt sich raus das jemand Rechte daran hat und dem Galeristen nicht gestattet hat die Bilder auszustellen.

    Wer ist dann Haftbar, der Galerist oder der anonyme Mensch der ihm die Bilder geschickt hat?

    Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Würde aber vermuten das der Galerist zumindest mit Haftbar ist weil er sich nicht um die Klärung der Rechte gekümmert hat.

    Ich habe mir mal den Text des Gesetzes heruntergeladen und gelesen. Noch nicht alles dafür ist es doch etwas viel, aber ein paar punkte schon.

    Und ich muss sagen das ich die ganze Aufregung nun noch weniger verstehen kann.

    Link zur Richtleine: http://www.europarl.europa.eu/…M-271-271_DE.pdf?redirect

    In dem Teil steht sinngemäß:


    1. Das die Richtlinie nur für Dienstanbieter für das Teilen von Online Inhalten gilt.

    1 a. Diensteanbieter sind nach der Begriffsbestimmung der Richtlinie: Unternehmen die große Mengen geschützter Daten von ihren Nutzern sammeln und diese der Öffentlichkeit zugänglich machen. Mit dem Ziel daraus Gewinne zu erzielen. Die ihre Inhalte bewerben.

    1 b. Auch soll die Richtlinie nur für Diensteanbieter gelten die eine wichtige Rolle im Markt spielen indem sie mit anderen Anbietern um die selbe Zielgruppe konkurrieren.


    2. Ist man nur haftbar wenn man bestimmte Dinge nicht getanen hat, Z.B. keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen hat um das Hochladen der geschützten Inhalte zu verhindern. Auch muss man den Inhalt sofort entfernen wenn der Rechteinhaber einen informiert.

    Bei der Bewertung was angemessen ist wird berücksichtigt wie groß die Plattform ist, wievielte User sie hat usw..


    3. Muss man die Inhalte öffentlich zugänglich machen um Haftbar zu sein.



    Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:

    Ist ein Forum wie dieses hier überhaupt ein Diensteanbieter im Sinne der Richtlinie? (In der Richtlinie steh auch das man im Einzelfall prüfen kann ob ein Anbieter unter die Bestimmungen fällt oder nicht. Leider stand dort nicht wie und wo man das machen kann)


    Falls das Forum doch unter die Bestimmungen fällt, was sind dann angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechteinhaber?

    Ich wage zu bezweifeln das ein teurer Upload-filter für so ein kleines Forum als angemessen gilt.


    Was bedeutet öffentlich zugänglich machen? Würde es schon reichen das nur registrierte User die hier veröffentlichten Inhalte sehen können?

    Falls ja wäre es ja einfach das so zu machen, dann ist das Forum nicht mehr öffentlich und die Sache ist gegessen.


    Wie gesagt alles nur für den Fall das in dem Teil der Richtlinie den ich nicht gelesen habe irgendwo steht das sie doch für jedes noch so kleine Forum gilt.

    Das ist u.a. von Deiner Bildschirmauflösung abhängig. Eine Renderauflösung darüber hinaus ist sinnlos und Resourcen Verschwendung,

    es sei denn derjenige will am Bildschirm nur prüfen und am Ende mit höherer Auflösung drucken. Nur für die Bildbetrachtung am PC/Laptop/Pad sollte der Render immer die optimale Bildschirmauflösung wiedergeben. Darüber ist für die Tonne, darunter ist Bildverschlechterung. Meine UHDs haben 3840x2160 optimale Auflösung, also rendere ich auch so.

    Hier muss ich vehement widersprechen (sofern du mit "Bildbearbeitung am PC..." die Nachbearbeitung deiner Render Bilder meinst). Ich komme von Digitalen Painting und dort ist die einfache Bildschirmauflösung viel zu klein.

    Dort arbeite ich mit der 3 oder 4fachen Bildschirmauflösung. Der Grund ist das man bei einer einfachen Bildschirmauflösung jedes Pixel exakt bearbeiten müsste damit auch kleine Details nach der Bearbeitung noch gut aussehen und das ist schlichtweg unmöglich. In Photoshop z.B. ist es gar nicht möglich mit dem Pinsel einen einzelnen Pixel zu bearbeiten selbst bei einem Pinsel mit dem Durchmesser von einem Pixel werden die nachbarpixel mir verändert.

    Bei einer 3 oder 4 fachen Auflösung kann man etwas "Unsauberer" arbeiten denn wenn man die Arbeit später auf einfache Bildschirmauflösung verkleinert wirkt auch das nach gearbeitete Fotorealstich. Allerdings darf man es auch nicht übertreiben da beim verkleinern die Bilder leicht unscharf werden und eine nachschärfung eventuell nötig wird.

    (es gibt sicherlich auch Künstler die sehr gut Bilder mit der einfachen Bildschirmauflösung hin bekommen. Aber alle die aus Photoshop Foren kenne und Digital zeichnen benutzen zwischen 1,5 und 4 facher Bildschirmauflösung und rechnen die Bilder am Ende herunter.)


    Da ich meine Bilder auch gerne ausdrucke bin ich bei 5300 * 3600 (rendern wenn keine Nachbearbeitung nötig ist) für das A3+ Format und auch größer falls ich es auswärts auf ein größeres Maß drucken will.

    Für Zeichnungen und 3D Bilder bei denen noch eine Nachbearbeitung nötig ist entsprechend größer. Mit Nachbearbeitung meine ich wenn ich Fehler im 3 D Bild korrigieren muss, wenn ich nur die z.B. die Farbstimmung ändern will ist das zwar auch eine Nachbearbeitung aber dafür ist keine höhere Auflösung notwendig.

    Diese Email habe ich von einer deutschen Online Galerie erhalten.


    Und welche deutsche Online Galerie war das?


    Ich finde die Mail sehr seltsam, den zum einen gibt es ja noch gar kein deutsches Gesetz dazu haben wir ja noch 2 Jahre zeit. Zum anderen sind nach meinem Kenntnisstand diese Upload Filter doch sehr Teuer in der Anschaffung und warum sollte man sie dann für teures Geld kaufen wenn man sie noch gar nicht braucht?

    Oder waren die Aussagen im Vorfeld des Gesetzes , das nur die Großen (YouTube, Facebook usw) sich diese Filter leisten können während kleine und private Betreiber den Laden schließen müssen weil sie sich diese Filter nicht leisten können übertrieben?


    Irgendwie finde ich die ganze Diskussion über das Gesetz sehr hysterisch. Ich weiß auch nicht wieso diese Upload Filter das Ende der Meinungsfreiheit im Internet sein soll, ich kann auch mit Uploadfilter immer noch ein Video auf Youtube hoch laden in dem ich z.B. sage das mir das Gesetzt nicht gefällt. Warum sollte da der Filter anspringen? Allerdings kann man dann nicht mehr als Hintergrundmusik das neuste Stück eines angesagten Musikers einfügen weil man Denkt das man dadurch noch ein paar Klicks mehr bekommt.

    Klar wird der Upload filter auch Sachen sperren die eigentlich keine Verletzung des Urheberrechts beinhalten, aber in wieweit ich dadurch in meinen Meinungsfreiheit bedroht bin kann ich nicht sehen. Vielleicht kann mir das einer an einem Beispiel erklären.


    Sicherlich sehe ich auch die Gefahr das kleine Plattformen zumachen FALLS die Auswirkungen des neuen Gesetzes für sie eine mögliche finanzielle Gefahr darstellen, aber die großen werden bleiben und da kannst du dann immer noch deine Meinung sagen. Auch gibt es ja Plattformen auf denen man gar keine Dateien hochladen kann sondern nur Texte schreiben kann, und ohne Upload braucht man da auch keinen Uploadfilter.

    Somit wird vielleicht die Zahl der Plattformen kleiner auf denen man seine Meinung äußern kann aber die Freiheit sie zu äußern ist doch immer noch gegeben.


    Nebenbei das Internet ist auch kein öffentlicher Raum in dem jeder seine Meinung sagen darf, denn wenn du deine Meinung auf irgendeiner Plattform äußerst dann hat der Betreiber sozusagen ein "Hausrecht" und kann deinen Post löschen wenn er ihm nicht gefällt. Und wenn du selber eine Plattform erstellst kannst du zwar sagen was du willst (im Gesetzlich erlaubten Rahmen) aber du kannst dann die Beiträge der andern löschen wenn sie dir nicht gefallen.



    Übrigens gab es die Meinungsfreiheit schon vor dem Internet, und ich glaube auch vor YouTube und Facebook haben die Leute nicht in einer Diktatur gelebt.

    Bild 1 war einfach, die Rubrik "Digital Art" steht ja darunter :)

    Bild 2 war auch einfach, in meiner Gegend gibt es Füchse und die schauen einen nicht an wenn man die fotografieren will sonder die rennen davon.

    Bild 3 Lag ich falsch, dachte die Häuser seien ein Foto.

    Bild 4 (Drachen) halte ich für gerendert. Die Tasse drückt die Zeitung nicht ein auch sieht die Tasse aus als sei sie aus Plastik und ich kenne solche Tassen nur aus Keramik.

    vidi, leider geht es um viel mehr als nur Copyright, das war, wie gesagt, bisher auch schon geschützt, nun geht es um das Zitatrecht und einem defacto Verbot von kritischer Auseinandersetzung mit Nachrichten. Auch Künstler werden es nun schwerer haben, wenn es Z. B. um Karikaturen oder ähnliches geht.

    Auch um ein Ausbooten kleinerer Plattformen, wie von Lobbyisten im EU Parlament gefordert. Ich selbst bin Künstler aber damit absolut nicht einverstanden.

    Soweit mir bekannt werden in Artikel 17 ausdrücklich Zitate, Kritik, Rezessionen, Karikaturen, Parodien und Pastiches (imitieren eines Werks eines andern Künstlers) erlaubt.

    Jedenfalls steht das in dem Link aus Post #20 dieses Threads. Den genauen Wortlaut konnte ich auch mit Googel nicht finden da er wohl erst auf seit 1xx Steht bei den ganzen Einträgen zu diesem Thema.

    Da ich den genauen Wortlaut nicht kenne will ich auch nichts spezielles dazu sagen.


    Wenn ich mir aber ansehe wie leicht es ist sich den neusten Kino Film oder sonst was umsonst herunterzuladen, oder das die meisten Leute die kenne wirklich denken alles(zu meist Bilder) was sie bei Google finden auch frei verwenden zu können und dich nur fragend ansehen wenn du was von Urheberrecht und Copyright erzählst. Dann ist ein Handeln aus meiner Sicht längst überfällig damit diese Leute begreifen das ein freies Internet nicht bedeutet das im Internet alles for Free ist.

    Ob das neue Gesetz nun ein Schritt in die richte Richtung ist oder nicht kann ich nicht beurteilen.


    Allerdings erinnere ich mich das es letztes Jahr eine ähnliche Diskussion über das Datenschutzgesetz gab die voraus sagte das Fotografen und Filmemacher schlagartig aussterben werden. Heute redet da kein Mensch mehr von und es gibt immer noch Fotografen und Filmemacher.

    Wäre das zum entfernen von Poke-Throughs nützlich?

    Du könntest deiner Figur auch ein Geoshell zuweisen. Das geht in dem du die Figur auswählst und dann über die Meneuzeil -> Create -> Geoshell.

    Dann hat deine Figur sozusagen ein 2te Haut oder einen engen Latexanzug an. Dieser Geoshell hat direkt die Option Meshoffset und du kannst ihn damit etwas Größer mach als deine Figur.

    Als nächsten Schritt wählst du dann den Geoshell aus und machst im in Sureface Tab unsichtbar.

    Nun kannst du deine Kleidung anstatt der Figur dem Geoshell zuweisen, so kannst du dann den Abstand zwischen der Figur und der Kleidung einstellen.

    Da der Geoshell immer den Bewegungen der Figur folgt ist nach dem ersten einstellen die Handhabung genauso als ob du die Kleidung direkt der Figur zugewiesen hättest.


    Der von esha beschriebene Weg über den Kollisionsabstand In den Surface-Einstellungen hat bei meinen Versuchen leider nicht funktioniert. Ein ändern des Wertes hat keinen Effekt auf die Kleidung, warum weiß ich nicht geht vielleicht nicht mit jedem Kleidungsstück.

    Den Push-Modifer kenn ich noch nicht und hab mich oft gefragt für was der gut ist.

    Mache ich damit Kleidung weiter?

    Im Prinzip ja.

    wie er jetzt ganz genau arbeitet weiß ich aber nicht.

    Für sieht das so aus:

    Alle Polygone haben ja eine Außenseite (glaube nennt sich dann Normale) auf die dann die Textur kommt.

    Mit dem Push-Modifer bewegst du dann die Polygone in Richtung der Außenseite (bei negativen Werten in die andere Richtung)

    Das heißt eine Kugel bei der all Außenseiten vom Mittelpunkt weg zeigen würde durch den Push-Modifer einfach nur größer.

    Hat die Kugel aber zusätzlich eine Innenseite (eine 2te Fläche mit Polygonen deren Außenseiten nach innen zeigen) würde die innere Kugel mit dem Push-Modifer kleiner werden.

    Bei einem Faltenrock würden so zwar die Falten die nach außen zeigen größer aber der Zwischenraum von 2 Falten (sozusagen die Falten nach innen) würde dadurch immer kleiner.

    Darum sollte man auch nur klein Werte einstellen weil es sonnst schnell unnatürlich aussieht.

    Zu 1.

    Wenn du das Kleid im Scene Tab auswählst und dann im Parameter Tab den Reiter "Mesh Smoothing" findest du dort Einstellungen zur Collison.

    Enabel Smoothing sollte Auf "on" stehen und bei Colliosns Item sollte deinen Char stehen. jetzt kannst du mit den Einstellungen spielen.

    Verändere mal Smoothing Interaktion und Collisons Interaktion, dabei bedeute ein höherer Wert nicht unbedingt ein besseres Ergebnis, die 2 Werte müssen auch zueinander passen.

    Auch kannst du dort mal die Einstellung des Smoothing Type ändern.

    Sollte dein Kleid wider erwarten keinen Eintrag "Mesh Smoothing" haben kannst du diesen über die Meunezeile -> Edit -> Objekt -> Add Smoothing Modifier , hinzufügen.


    Auch kannst du bei ausgewählem Kleid über die Meunezeile -> Edit -> Objekt -> Add Push Modifier, einen Push Modifier hinzufüfen. Du findest dann im Parameter Tag des Kleids den Eintrag Mesh Offset, dort kannst du dann mit dem Wert "Pushmodefier" das Kleid etwas vergrößern. fang mit einem kleinen Wert von 0.1 an bei zu großen Werten sieht das Kleid sonnst aus wie ein aufgegangener Hefeteig :)


    Kleiner Tip, wenn du im z.B. im Parameter Tab bist dann ist oben links über/neben der aufzählung der Tabs ein Symbol aus 4 kleinen Strichen und einem kleinen Pfeil, wenn du dort draf klickst kannst du einiges einstellen. Stell dort mal die Option "Show Hidden Properties" an. Danach werden die auch versteckte Parametereinstellungen angezeigt, machmal sind diese sehr nützlich.

    Man müsste sehen, ob das "Fuß am Boden"-Feature Animateuren hilft, denn da sehe ich das größte Problem (für mich als ungeübten Animator), die Püppis auch vernünftig so laufen zu lassen, dass die Füße am Boden bleiben, ohne dass sie dauernd auf und ab wackeln. Ich habe aber auch noch nie herausgefunden ob und wie IK chains in DS funktionieren.

    Ich habe gerade was bei Daz gesehen das beim "Fuß auf dem Boden" Problem helfen könnte: (Wobei ich hoffe das du mit ""Fuß am Boden"-Feature nicht dieses Tool meintest, und ich den Beitrag jetzt umsonst geschrieben habe.))

    https://www.daz3d.com/glue-to-…ity-for-genesis-8-females

    Ich selbst habe das Tool nicht, ich habe mir nur das Video dort angesehen und das sah eigentlich gut aus.


    Das Tool ist vom selben Autor wie das "Pose Architect" Tool

    aber ob "Shell" oder nicht "Shell", ich habe euch nicht verstanden.

    Ein Geometry Shell ist sozusagen eine 2te Haut die du über das Objekt ziehst. Diese Haut hat dann die selben Zonen für die Texturen wie das Original Objekt.

    So kannst du z.B. ein Tatoo bei einer Figur machen ohne das du deren Textur für die Haut ändern musst in dem du das Totoo auf dem Shell machst . So ein Shell wird auch gerne für Hautenge Anzüge genommen (Taucheranzüge, Latex Bodysuit usw.) so spart man sich das erstellen einer Kleidung da den Shell immer der Original Figur folgt.


    So einen Shell erzeugst du in dem du im Secne-Tab das Objekt auswähst das den Shell bekommen soll, und dann über die Menuezeile " Create -> New Geometry shell" danach hast du im Scene-Tab den Shell als Part bei Original Objekt .

    Wenn du nun den Shell im scene Tab auswählst findest du im Parameter -Tab irgendwo die Einstellung "mesh-offset" (oder so ähnlich) damit kannst du Einstellen wie viel abstand zwichen dem Original Objekt und dem Shell ist, Also ob eng anliegend oder mit etwas Abstand, es gehen auch negative Werte dann liergt der Shell sozusagen innen in der Figur.

    Hallo,

    Ich habe ein paar Schuhe für die G3F das viele Morphs beinhaltet so das ich das Aussehen stark verändern kann. Ich brauche eigentlich nur dieses eine Paar und keine anderen Schuhe mehr.


    Nun wollte ich diese Schuhe auf die G8F convertieren. Ich hab es mit der Anleitung aus diesem Video https://www.youtube.com/watch?v=wJk3LLfWq7Y ab 5:50 gemacht. Leider war das Ergebnis sehr bescheiden, beim beugen des Fuß hat sich der Schuh immer etwas seitlich gedreht. Ich denke das lag daran das bei der G3 wenn man den Fuß beugt sich auch der Span bewegt und bei der G8 nicht. Dies mit den Side-side Parameter auszugleichen ging auch nur begrenzt. Auch der Clothing Converter G3 to G8 war nicht das Gelbe vom Ei.


    Nach vielem Testen hab ich dann eine Methode gefunden mit der die Schuhe perfekt an der G8 passen und sogar noch ein paar Extras bekommen.

    Auch auf die Gefahr hin das es ein alter Hut ist und alle schon Wissen wie es geht schreib ich das mal wie ich es gemacht habe, vielleicht hilft es mal jemanden.


    1. G8F in der Standard A Pose laden (also nicht wie im Video in der G3 Pose)

    2. Schuhe laden und in die Position der G8 bringen ( Side-Side Parameter der Oberschenkel vom Schuhe auf +6 bzw -6 einstellen)

    (Bei mir hatte dann der Fuß Bend-Parameter der G8 und des Schuhs jeweils den Wert 0. Falls das bei einem andern Schuh anders ist muss den Beuge Parameter des Schuhs ändern bis der Winkel so stimmt das Ferse der Fuß der G8 und die Ferse des Schuhs den gleichen Winkel haben)

    3. Den Fußspan der G8F so ändern das er zum Schuh passt. (falls Nötig auch die Zehen nach innen abwinkeln)

    4.Mit den x-y-z Parameter des Unterschenkels vom Schuh, diesen in Hohe und Position an der Ferse der G8 Ausrichten. ( ich habe das zu den Unterschenkel genommen weil sich bei mir der Schuh verformt hat wenn ich die x-y-z Koordinaten des Fuß-Parameters verändert habe.)

    5. mit Side-Side und Twist vom Fuß.Parameter des Schuhs die Spitze an den Zehen der G8 ausrichten. Falls die Ferse nun nicht mehr passt Punkt 4 und 5 mit kleinen Änderungen wiederholen.

    Nun kommt die "große Änderung" zum Video.

    6. Die Schuhe als OBJ Datei exportieren.

    7.Die Datei wieder inportieren.

    8, das neue Objekt über "Edit-Objekt-Rigging" in eine Figur convertieren"

    9 Einen Schuh der original für die G8F ist laden, und mit "Edit - Figur - Transfer Utillity" die Einstellungen des G8 Schuhs auf die neue Figur des G3 Schuhs übertragen.

    10. Nun weiter wie im Video. Mit "Edit - Scene Identifikation" den neuen G3 Schuh auf G8F einstellen.

    11. Mit "Edit - Rigging- Transfer Rigging" das Riging der G8F auf den Schuh über tragen.

    12. Fit Schuh to G8F

    13 den G8F Fuß so beugen das der Schuh gerade steht und dann dies Pose als Fuß-Pose speichern.

    14 Fertig. Der Schuh bewegt sich nun perfekt mit dem Fuß ohne hin und her Bewegung.


    Durch den Transfer des original G8F Schuhs in Punkt 9 hat mein G3F Schuh nun nun eine paar Parameter mehr. Vorher hat er nur den Fuß und Zehen Parameter und die Zehen hatten keine Einfluss auf den Schuh.

    Nun hat er Fuß, Spann und Zehen Parameter die alle die Form verändern. Nun kann man den Schuh als nurmalen Pumps verwenden oder als High Heel oder als ganz hohen Stiletto. Auch hat er jetzt einen Versteckten Parameter der die Ferse anpasst wenn man den Fuß beugt, hatte er vorher auch nicht. Denke aber das kommt auf den Schuh an den man für den Transfer nimmt.


    Leider haben danach die Morphs des Schuhs nicht mehr funktioniert. Also zurück zu Punkt 6, nach dem Export als Objekt nun jeden Morph einzeln anwenden und jeweils als Objekt speichern und später mit dem Morph-lader Pro wieder als Morphs laden. Wenn man die Morphs dann ander selben Stelle und dem selben Namen speichert funkionieren auch die ganzen 1 Klick Vorgaben die beim Original Schuh dabei waren wieder.


    Die Surfaces bleiben bei dem Ganzen erhalten so das Material und Farb Vorgaben des Originals einfach weiter verwendet werden können.


    Ist zwar etwas Aufwendig aber dafür ist das Ergebnis auch 100% so wie ich es wollte.

    Ah, Missverständmiss.

    Ich wusste nicht das man mit Strg-Alt-Del in ein Optionsmenue kommt in dem man den Task-manager starten kann.

    Ich dachte es geht darum das man extra Funktionen bekommt wenn man den Task.manager mit gedrückten Tasten startet.


    Bei andeen Programen gibts das ja auch. z.B wenn man Photoshop mit gedrückten Strg+Alt+Shift startet kommt man in ein Menue in dem man PS auf die Werkseinstellungen zurücksetzen kann., Was man bei einen normalen start des Programms nicht kann.